Verfasst von: rene herboth | November 15, 2009

Verwandeln Sie mit Gottes Hilfe Ihre Unmöglichkeiten in Möglichkeiten!

Verwandeln Sie mit Gottes Hilfe Ihre Unmöglichkeiten in Möglichkeiten!   Wenn ich einem Berg gegenüberstehe, werde ich nicht aufgeben!

Ich werde mich weiter bemühen, bis ich darüber klettern kann, einen Pass darüber finde, einen Tunnel darunter hindurch, oder ich harre einfach aus und verwandle den Berg in eine Goldmine – mit Gottes Hilfe!

Verfasst von: rene herboth | November 10, 2009

Albeni Bau Tourismus Handel Industrie Ltd. Seit.5/1997 Rene Herboth

Albeni Bau, Tourismus, Handel, Industrie Ltd. ist seit über 12 Jahren vor Ort und kauft und verkauft Türkei Immobilien.

Das Unternehmen wird mit dem Fokus auf die Direktansprache & Kontakte,eigenständig geführt. Die Branchenschwerpunkte des Unternehmens liegen in den Bereichen Immobilien, Finanzen und Handel, sowie im Bereich Auswandern.

Die Vor und Nachteile werden gezielt persönlich von

Rene Herboth
Geschäftsführender Gesellschafter vorgestellt.

Mein praktisches Wissen & Zeigen soll ihr Vorteil sein.

Erfolgreiche Menschen lernen von den Fehlern der anderen.

Auch  ich  habe  nicht  immer  alles  richtig  gemacht.
Verfasst von: rene herboth | Februar 5, 2009

Türkei – Immobilien Sicherheit geht vor Gewinn

Auch ich habe in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gemacht

Mein Vorschlag,aus über 12 Jahren Praktischer Erfahrung, lassen Sie sich immer gleich noch ein Katasterauszug mitgeben.Hier sind ihr Objekt und anliegende Strassen sichtbar.!

ACHTUNG!Erst der offizielle Eintrag auf dem Grundbuchamt,(Tapuamt)ins Grundbuch (Tapu) stellt sicher, dass Sie der neue Eigentümer sind.Jetzt können sie bezahlen und beachten Sie wir leben im Land,wo handeln normal ist.

Bitte beachten Sie—-keine Anzahlung—-bevor sie nicht das Grundbuch (Tapu ) mit ihren eingetragenen Namen in den Händen haben.

Bitte lesen Sie auch hier meine anderen wichtigen Informationen für einen sicheren Immobilienerwerb in der Türkei.

Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor Gewinn.  Aus über 12 Jahren praktischer Erfahrung.

Auch ich habe  nicht immer alles richtig gemacht.

Finger weg von „notariellen Immobilien-Kaufverträgen“, die nicht als „Vorvertrag“ im Grundbuch (Tapu) eingetragen werden,bei einer Türkei-Immobilie.Über den türkischen Notar erhalten Immobilienkäufer nur ein notariell »beglaubigtes Schriftstück« mit der Überschrift »Immobilien«-Kaufvertrag, welches keine notarielle Auflassungs-Urkunde nach deutschem Verständnis ist.

Ein Notar ist zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrages in der Türkei überflüssig! Der Notar hat keinerlei Pflichten bei Immobilienkäufen, und tritt bei Immobilienkaufverträgen nur als Zeuge auf, und das auch nur, wenn Sie es wünschen.Ein „notarieller Immobilienkauf-Vertrag“ wird nach dem türkischen Notargesetz zwar ebenfalls »öffentlich beurkundet«, ist aber nach dem Immobiliengesetz als »öffentliche Beurkundung« nur vor dem Notar und dem Käufer, aber (noch) nicht vor dem Grundbuchbeamten, gültig.

Der Vertrag wird durch den Notar weder als Auflassungsvermerk im Grundbuch eingetragen, noch gibt er dem Käufer Sicherheit für gezahlte Summen. Dieses Schriftstück ist keine Urkunde und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bestätigt das Schreiben lediglich, dass Sie einen „notariell beglaubigten Immobilienkauf-Vertrag“ abgeschlossen haben, der, gesetzlich gesehen, nur eine „unverbindliche Kaufabsicht“ darstellt.Nur, wenn dieser durch öffentliche Beurkundung vor einem Notar »notariell beglaubigte Immobilien-Kaufvertrag« vor dem Grundbuchbeamten durch »Konversion« in eine »Auflassung mit Grundbucheintrag« und anschließender Aushändigung in Form des »Tapu« umgewandelt wurde, ist dieser Immobilien-Kaufvertrag rechtswirksam gültig.

Das heißt für einen Immobilienkäufer: Eine »öffentliche Beurkundung« vor einem Notar ist nach dem Notargesetz eine »öffentliche Beurkundung« vor einem Notar, und daher als notariell beglaubigte »unverbindliche Kaufabsicht« solange gesetzlich gültig, bis diese Kaufabsicht entweder vor dem Grundbuchbeamten in einen »Vorvertrag« umgewandelt und im Grundbuch eingetragen, oder aber gleich als endgültiger Immobilienkaufvertrag in eine Auflassung umgewandelt und im Grundbuch eingetragen und danach als »Tapu« ausgehändigt wird.

Die beglaubigte Ausfertigung eines »Immobilien-Kaufvertrages« durch einen Notar muss daher immer zunächst vor dem Grundbuchbeamten gewandelt und im Grundbuch als »Vorvertrag« eingetragen werden, um später als Auflassung (dokumentiert mit einem Tapu) gültig zu sein. Nur mit einer Eintragung als „Vorvertrag“ im Grundbuch sichern Sie sich die von Ihnen gezahlten Gelder!

Es handelt sich also bei der »öffentlichen Beurkundung« vor einem Notar und/oder beim Grundbuchamt um zwei völlig getrennte Vorgänge! Immobilieninteressenten.Bitte beachten sie in der Zukunft! Erst das Tapu,Grundbuch,dann das Geld!!! Bitte leisten Sie auch keine Anzahlung,bevor Sie alles vor Ort selbst geprüft haben.Türkei bleibt und ist ein wunderschönes Land,nur bitte beachten Sie,Sicherheit geht vor Gewinn.

Quelle;   Albeni Bau Tourismus Handel & Industrie   Rene Herboth

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Verfasst von: rene herboth | Juni 26, 2008

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